hier befindet sich derzeit noch sehr eingeschränkter Inhalt. Füllung erfolgt nach Abstimmung mit Betreuer/Vorstandschaft, Vorschläge willkommen

Regelung der Fahrtkosten für die Aktivengarde:

Grundsätzlich sollen Fahrgemeinschaften gebildet werden. Nach Möglichkeit werden die Fahrten zu den Veranstaltungen von den Eltern und/oder Betreuern organisiert.

 

Falls sich keine andere Möglichkeit ergibt und eine/r der Aktivengarde selbst fahren muss, sollten die Fahrtkosten nach vorheriger Absprache unter der Mitfahrenden aufgeteilt werden (25 Cent pro gefahrenen Kilometer als Grundlage, geteilt durch die im Fahrzeug befindlichen Personen).

 

Bei Dienstfahrten zu von der Vorstandschaft beschlossenen Workshops, Seminaren etc. werden die Fahrtkosten bei mehr als 20km Entfernung vom Verein übernommen. Hier sind ebenfalls Fahrgemeinschaften zu bilden. Fahrtkosten werden ausschließlich gegen vollständig ausgefüllten und vom Vorstand genehmigten Vordruck "Fahrtkostenabrechnung" erstattet. Als Wegstrecke ist ausschließlich der direkte Weg (lt. Google Maps) anzugeben.